Laut der Grundordnung unserer badischen Landeskirche wird die Gemeinde vom Kirchengemeinderat geleitet. Damit Pfarrerinnen und Kirchenälteste jedoch nicht die Verbindung mit der Basis der Gemeinde und ihrer Gruppen verlieren, werden alle Änderungen und Vorhaben in zwei demokratisch geleiteten Gremien diskutiert, vorberaten und besprochen, der Gemeindeversammlung und dem Gemeindebeirat.